Anders als in Frankreich, wo die Pflicht schrittweise bis 2026-2027 eingefuehrt wird, hat Belgien eine andere Wahl getroffen: die B2B-E-Rechnungspflicht ist bereits vollstaendig aktiv, seit dem 1. Januar 2026, ohne Uebergangsfrist und ohne Unterscheidung nach Unternehmensgroesse.
Wenn Sie belgische Geschaeftskunden in Rechnung stellen, ist dies also keine vorzubereitende Frist — es ist eine bereits heute geltende Regel.
Was konkret verlangt wird
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Belgien muessen ihre B2B-Rechnungen im strukturierten elektronischen Format ueber das Peppol-Netzwerk ausstellen und empfangen koennen. Anders als Frankreich verwendet Belgien nicht Factur-X: das gewaehlte Format ist UBL, eine strukturierte Datei, die direkt ueber dieses Netzwerk uebertragen wird, ohne die Form eines klassischen PDF.
Keine Schwelle, keine Uebergangsfrist
Ein Punkt, der Belgien klar von anderen Laendern in diesem Vergleich unterscheidet: es gibt keine Umsatzschwelle, unterhalb derer ein Unternehmen befreit waere, und keine schrittweise Uebergangsfrist wie in Frankreich (zuerst Grossunternehmen, dann KMU). Die Pflicht gilt gleichermassen fuer ein Kleinstunternehmen wie fuer einen Grosskonzern.
Ein Steuervorteil, den man kennen sollte
Belgien hat einen Anreiz eingefuehrt: Unternehmen, die in E-Rechnungs-Tools investieren, koennen von einem erhoehten Steuerabzug von 120 % auf diese Ausgaben profitieren. Es lohnt sich, dies mit Ihrem Steuerberater zu pruefen, wenn Sie eine Investition in ein dediziertes Tool erwaegen.
Wenn Sie ein franzoesisches Unternehmen mit belgischen Kunden sind
Diese belgische Regelung kann Sie betreffen, auch wenn Ihr Unternehmen nicht in Belgien ansaessig ist, sobald Sie belgische Geschaeftskunden in Rechnung stellen. Ihre genaue Situation haengt von Ihrem spezifischen Fall ab — pruefen Sie bei einem Fachmann, ob dies auf Ihre Geschaefte zutrifft.
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Artikel aktualisiert am 11. Juli 2026. Belgische Pflicht gemaess SPF Finances gepruft (finances.belgium.be). Pruefen Sie stets die aktuellste Version auf den Webseiten der Behoerden.