
Anders als in Frankreich, wo die Pflicht schrittweise bis 2026-2027 eingeführt wird, hat Belgien eine andere Wahl getroffen: die B2B-E-Rechnungspflicht ist bereits vollständig aktiv, seit dem 1. Januar 2026, ohne Übergangsfrist und ohne Unterscheidung nach Unternehmensgröße.
Wenn Sie belgische Geschäftskunden in Rechnung stellen, ist dies also keine vorzubereitende Frist — es ist eine bereits heute geltende Regel.
Was konkret verlangt wird
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Belgien müssen ihre B2B-Rechnungen im strukturierten elektronischen Format über das Peppol-Netzwerk ausstellen und empfangen können. Anders als Frankreich verwendet Belgien nicht Factur-X: das gewählte Format ist UBL, eine strukturierte Datei, die direkt über dieses Netzwerk übertragen wird, ohne die Form eines klassischen PDF.
Keine Schwelle, keine Übergangsfrist
Ein Punkt, der Belgien klar von anderen Ländern in diesem Vergleich unterscheidet: es gibt keine Umsatzschwelle, unterhalb derer ein Unternehmen befreit wäre, und keine schrittweise Übergangsfrist wie in Frankreich (zuerst Großunternehmen, dann KMU). Die Pflicht gilt gleichermaßen für ein Kleinstunternehmen wie für einen Großkonzern.
Ein Steuervorteil, den man kennen sollte
Belgien hat einen Anreiz eingeführt: Unternehmen, die in E-Rechnungs-Tools investieren, können von einem erhöhten Steuerabzug von 120 % auf diese Ausgaben profitieren. Es lohnt sich, dies mit Ihrem Steuerberater zu prüfen, wenn Sie eine Investition in ein dediziertes Tool erwägen.
Wenn Sie ein französisches Unternehmen mit belgischen Kunden sind
Diese belgische Regelung kann Sie betreffen, auch wenn Ihr Unternehmen nicht in Belgien ansässig ist, sobald Sie belgische Geschäftskunden in Rechnung stellen. Ihre genaue Situation hängt von Ihrem spezifischen Fall ab — prüfen Sie bei einem Fachmann, ob dies auf Ihre Geschäfte zutrifft.
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Artikel aktualisiert am 11. Juli 2026. Belgische Pflicht gemäß SPF Finances geprüft (finances.belgium.be). Prüfen Sie stets die aktuellste Version auf den Webseiten der Behörden.